Bundesjugendtag 2021


Vergabe von Vollmachten

 

Gem § 5 (8) der DHB Jugendordnung können sich die Mitgliedsvereine, die Landeshockeyverbände und die Mitglieder des BJV beim Bundesjugendtag vertreten lassen. Dabei gilt, dass sich die Jugendsprecher der Landeshockeyverbände jedoch nur durch einen anderen Jugendsprecher ihres Verbandsjugendausschusses oder Verbandsvorstands und die Mitglieder des BJV nur durch ein anderes Mitglied des BJV vertreten lassen können. Ein Vertreter darf einschließlich eigener Stimmen nicht mehr als 50 Stimmen auf sich vereinen.

 

Vereine, die ihr Stimmrecht z.B. dem Landesverband übertragen möchten, tun dies bitte unbedingt schriftlich mit Hilfe einer Vollmacht. Eine Vorlage findet sich hier:

 

Vollmacht (pdf)

 

Verbände, die für mehrere Vereine Vollmachten übernehmen, nutzen zur Zuteilung der Vollmachten auf die einzelnen Delegierten des Verbandes bitte die folgende Tabelle:

 

Zuordnung der Vollmachten (xlsx)


Die zur Aufteilung benötigte Stimmverteilung wird in der ersten Märzwoche zur Verfügung gestellt, wenn die dazu benötigten Passzahlen vorliegen.

 

Vollmachten müssen bitte bis zum 07.03.2021 im DHB Jugendsekretariat vorliegen, damit die digitalen Abstimmungen rechtzeitig technisch und organisatorisch vorbereitet werden können. Bitte senden Sie das Anmeldeformular an Wibke Weisel: weisel@deutscher-hockey-bund.de

 



 
Kontakt
Mail sendenWibke Weisel
BJT 2021
» Startseite
» Ablauf & Tagesordnung
» Anmeldung
» Workshops
» Wahlen
» Anträge
» Berichte
» Tischvorlagen
» Vollmachten
» Stimmverteilung

» Fotos vom BJT
Archiv
» Bundesjugendtag 2021
» Bundesjugendtag 2019
» Bundesjugendtag 2017
» Bundesjugendtag 2015
» Bundesjugendtag 2013
» Bundesjugendtag 2011
» Bundesjugendtag 2009
 

» Impressum   » Datenschutz © 2024 • hockey.de