Spielbetrieb Feld 2021/22
Corona-Regeln
Bevor der Spielbetrieb (Erwachsene und Jugend) beginnt, hier noch einmal der Hinweis auf die derzeit gültigen Berliner Corona-Regeln, die auch beim LSB Berlin unter folgender Adresse nachgelesen werden können lsb-berlin.net/aktuelles/coronavirus-lage/corona-faq/:
Für Sporthallen, ungedeckte Sportanlagen und den Zuschauerbetrieb bei Wettkämpfen gibt es kein Hygienerahmenkonzept mehr. (Gilt nur für Training und Zuschauer bei Spielen).
Wettkampfbetrieb
Wettkämpfe im Freien sind erlaubt, wenn sie im Rahmen der Nutzungs- und Hygienekonzepte des jeweiligen Sportfachverbands stattfinden. Bei Wettkämpfen im Sport im Freien gilt erst ab 750 Personen eine Testpflicht. Für die Einhaltung der Regelungen ist der betreffende Sportverein bzw. Veranstaltende zuständig.
Die Regelung ist auf den nicht professionellen Wettkampfbetrieb in geschlossenen Räumen entsprechend anzuwenden.
Also gilt: Wettkämpfe sind erlaubt, wenn sie im Rahmen der Nutzungs- und Hygienekonzepte des jeweiligen Verbandes stattfinden. Alle Teilnehmenden (auch Trainer und Betreuer) haben für den Wettkampf eine Testpflicht, deren Einhaltung vor dem Betreten der Sportstätte nachzuweisen ist.
Zuschauer
Zuschauende sind grundsätzlich wieder erlaubt. ACHTUNG: Die folgenden Zahlen beziehen sich auf alle jeweils Anwesenden, also sowohl auf die Sporttreibenden inklusive Trainer und Betreuer als auch auf die Zuschauenden, sowohl in gedeckten als auch auf ungedeckten Sportanlagen!
Zuschauende im Freien bis zu 750 Personen können ohne Testpflicht anwesend sein, wenn ein Abstand von 1,5m gewährleistet werden kann. Hierzu müssen den Zuschauenden durch den Veranstalter feste Plätze zugewiesen werden. Die Zuschauenden müssen während der Anwesenheit auf der Sportanlage einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (blaue Maske oder FFP2-Maske) tragen, wenn sie sich nicht auf dem zugewiesenen Plätzen befinden. Bei Wettkämpfen dürfen maximal 2.000 Personen anwesend sein.
Testpflicht
Wenn im Folgenden von einer Testpflicht die Rede ist, ist damit gemeint, dass entweder
• ein maximal 24 Stunden alter Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test mit negativem Ergebnis
• oder ein Selbsttest unter Aufsicht einer hierzu beauftragten volljährigen Person mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde
• oder der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage vergangen seit der letzten notwendigen Impfung)
• oder der Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage nach und nicht älter als sechs Monate) vorliegen muss.
Achtung: Für diejenigen, die im Rahmen des regelmäßigen Schulbesuchs getestet werden, gibt es keine generelle Befreiung mehr von der Testpflicht! Für die Überprüfung der Tests, Impfbescheinigungen und Genesungen sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen zuständig.
Berlin, 11. August 2021
Gudrun Seeliger
-Sportwartin-
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